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Wer sich Gedanken über eine
artgerechte Fütterung macht, schreckt auch vor der heiligen
(goldenen!) Kuh vieler Tierärzte nicht zurück: dem
Impfen. Auch in dieser Beziehung habe ich eine 180 Grad-Drehung hinter
mir, habe ich doch früher nicht einen Impftermin um auch nur
einen Tag überschritten (naja, so ähnlich zumindest).
Inzwischen bin ich - wie viele andere auch - der Meinung, dass wir
durch die unnötig häufigen Impfungen mehr schaden,
als nutzen. Für mich ist es zwar keine Frage, dass einige
Impfungen notwendig und wichtig sind, dabei orientiere ich mich aber
inzwischen lieber an wissenschaftlichen Erkenntnissen als an den
Empfehlungen der Pharmaindustrie.
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Impfpflicht.
Über alle Impfungen bzw. die Impfintervalle können
Sie frei entscheiden. Einzig hinsichtlich der Tollwutimpfung gibt es
eine Einschränkung: die deutsche Tollwutverordnung. Diese
sieht nämlich die Tötung eines Haustieres vor, wenn
Verdacht auf eine Tollwutinfektion (z. B. Beißvorfall oder
Kontakt mit einem verdächtigen Wildtier) besteht und kein
wirksamer Impfschutz besteht, der bis dato nur bei jährlicher
Auffrischung unterstellt wurde. Ein großer Schritt in die
richtige Richtung ist daher die Änderung der deutschen
Tollwutverordnung, die am 20.12.2005 erfolgte: Neuerdings
gelten die vom Hersteller angegebenen Mindestdauern des Impfschutzes!
Durch die Änderung der Tollwutverordnung müssen
Haustiere nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch alle drei bis vier
Jahre gegen Tollwut nachgeimpft werden, wenn sie einen
Mehrjahresimpfstoff erhalten haben.
Inzwischen haben auch schon einige Impfstoffhersteller reagiert und
entsprechende Zulassungen beim Paul-Ehrlich-Institut erhalten
(nachfolgende Angaben Stand 10/2007). Folgende Tollwutimpfstoffe
verfügen laut Beipackzettel über ein
längeres Impfintervall für Hunde (3 Jahre) und Katzen
(4 Jahre):
- Rabdomun von Essex
- Enduracell T von
Pfizer
Für Hunde und Katzen jeweils für
3 Jahre gelten die Impfungen mit
- Nobivac T von
Intervet
- Rabisin von Merial
Für
den Impfstoff Virbagen der Firma Virbac
gilt folgendes allgemeines Tollwutimpfschema:
1. Impfung von Hunden und Katzen mit 12 Wochen, 2. Impfung ein Jahr
später (Boosterimpfung), Wiederholungsimpfungen beim Hund alle
2 - 3 Jahre, bei Katzen alle 2 Jahre.
Da die Tollwutverordnung an EU-Recht angepaßt wurde, gilt die
im Heimtierausweis angegebene Dauer des Impfschutzes auch bei Einreise
in folgende Länder: Belgien, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Auch die Schweiz hat sich zwischenzeitlich dieser Regelung
angeschlossen. (Für Irland, Malta, Norwegen, Schweden und das
Vereinigte Königreich gelten zusätzliche
Bestimmungen.)
Weisen Sie Ihren Tierarzt explizit auf die geänderte
Tollwutverordnung hin und verlangen Sie einen Impfstoff mit
längerer Gültigkeitsdauer, um das Risiko von
Impfnebenwirkungen zu verringern! Bei den oben genannten Impfstoffen
(ausgenommen Virbagen) sehen die Hersteller keine
Grundimmunisierung vor, d. h. nach einmaliger Impfung
Ihres Welpen kann Ihr Tierarzt die 3-Jahres-Gültigkeit
bescheinigen! Allerdings sollten Sie bei Reisen in die Länder,
die einen Titernachweis vorsehen, beachten, dass der volle Tollwuttiter
oftmals erst nach der 2. Impfung Ihres Hundes erreicht wird.
Studien aus den USA, die
sich - entgegen der weniger aussagefähigen Titermessung - auf
Testinfektionen stützen, haben gezeigt, dass erfolgreiche
Impfungen so lange schützen:
- Staupe (S)/Hepatitis (H)/Parvovirose (P):
mindestens 7 Jahre
- Tollwut (T): mindestens 7 Jahre
- Parainfluenza (Pi): mindestens 3 Jahre
- Leptospirose (L): 4 - 12 Monate (wenn
überhaupt)
- Zwingerhusten (Bb): 1 Jahr (wenn
überhaupt)
- Borreliose: maximal 1 Jahr (wenn
überhaupt)
Höchst
interessant finde ich auch, dass bei Lebendimpfstoffen (u. a. S/H/P)
eine einmalige Impfung völlig ausreichend ist, um den vollen
Impfschutz aufzubauen - vorausgesetzt, der Junghund wird nicht zu
früh geimpft. Der optimale Impfzeitpunkt von Welpen
lässt sich anhand der Titermethode (Antikörper im
Blut) bestimmen. Informieren Sie sich bei Intersse darüber,
vielleicht können Sie Ihrem Hund damit unnötige
Risiken ersparen.
Der Impfstoff Nobivac S/H/P von der Firma
Intervet ist inzwischen für 3 Jahre zugelassen. Laut
Beipackzettel ist eine Impfung in einem
Alter ab 12 Wochen ausreichend, um die 3-Jahres-Wirksamkeit bescheinigt
zu bekommen! (Ggf. empfiehlt sich hier aber eine Kontrolle mittels
Titerbestimmung.) Auch der Impfstoff Quantum
von dem Hersteller Essex ist
für S/H/P auf 3 Jahre zugelassen. Dieser Impfstoff soll zudem
besonders wirksam gegen Parvo sein und schneller einen Impfschutz
aufbauen, als andere Präparate. Allerdings ist dieser
Impfstoff nur in der Kombination mit weiteren Komponenten
verfügbar.
Anmerkung: Während die Titermethode (Staupe + Parvovirose)
beim Welpen eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, den
optimalen Impfzeitpunkt zu ermitteln, ist die Titermessung beim
erwachsenen Hund wenig aussagefähig, da ein Impfschutz auch
unabhängig von der Titerhöhe gewährleistet
sein kann.
Impfungen sind nämlich nicht risikofrei - weder beim
Welpen/Junghund, noch beim erwachsenen Hund. Informieren Sie sich
darüber, welche Impfungen für Ihren Hund wirklich
notwendig sind und wägen Sie Nutzen und Risiko ab - was ich
damit meine, können Sie u. a. hier nachlesen:
F: Welche schädlichen
Folgen können Tollwutimpfungen haben?
A: Tollwutimpfstoffe für Haustiere enthalten
abgetötete Tollwutviren, ein die Immunreaktion
verstärkendes Adjuvans (in der Regel Aluminiumhydroxid),
Thiomersal als Konservierungsmittel gegen mikrobielle Verunreinigung
und Spuren von Protein und Antibiotika. Aluminiumhydroxid und
Thiomersal sind neurotoxische Chemikalien und können
insbesondere bei jungen Katzen und Hunden das Hirn schädigen.
Tollwutimpfstoffe sind nach heutigem Kenntnisstand die Hauptverursacher
des Impfsarkoms bei der Katze, eines Tumors an der Impfstelle, der in
den meisten Fällen tödlich ist. (Hunde
können ebenfalls Impfsarkome entwickeln, sie sind bei ihnen
aber sehr selten.) Andere unerwünschte Folgen von
Tollwutimpfungen bei Katzen sind anaphylaktische Reaktionen, besonders
Durchfall und Erbrechen (auch blutig), oder der anaphylaktische Schock.
Außerdem werden neurologische Schäden beobachtet,
die sich zum Beispiel als verändertes Verhalten und
Desorientierung sowie als epilepsieartige Anfälle
äußern können. Anaphylaktische Reaktionen
beim Hund treten vor allem als Gesichtsödeme und Urtikaria
(Nesselsucht) auf, doch auch Durchfall und Erbrechen kommen vor,
desgleichen der anaphylaktische Schock und neurologische
Schäden wie bei der Katze. Manche Hunde werden an der
Impfstelle kahl. Auch immunbedingte Entzündungen der
Blutgefäßwände (Vaskulitis) sowie Nekrosen
und andere Schäden an der Haut und Verfärbungen des
Haarkleides werden beobachtet, und zwar erst drei bis sechs Monate nach
der Injektion, so dass diese Gefäß- oder
Hautschäden kaum mit der Impfung in Verbindung gebracht
werden. Als weitere Nebenwirkungen nennt die Forschungsliteratur
Polyarthritis (Gelenksentzündungen) und
autoimmunhämolytische Anämie, eine schwere, oft
tödliche Autoimmunerkrankung des Blutes (Meyer 2001, Dodds
1999). An Laborhunden und Hunden aus privater Haltung wurde gezeigt,
daß Tollwutimpfungen die Bildung von Autoantikörpern
gegen Thyreoglobulin nach sich ziehen, ein
Schilddrüsenprotein, aus dem sich verschiedene Hormone bilden.
Hunde der ungeimpften Kontrollgruppe und Hunde, die Mehrfachimpfungen
ohne Tollwut-Bestandteil erhielten, wiesen diese
Autoantikörper nicht auf. Es wird diskutiert, ob dies die
Ursache für die stark steigende Häufigkeit der
Hypothyreose beim Hund ist.
(Quelle: www.haustierimpfung.de)
Noch
etwas zu den besonders umstrittenen Impfungen gegen Borreliose
und Leptospirose: Der
Borreliose-Impfstoff wurde in und für die USA entwickelt und
schützt nur gegen einen geringen Teil der hierzulande
auftretenden Borrelien-Arten. Der Impfstoff gilt als
außerdordentlich nebenwirkungsträchtig. Bei dem
Leptospiroseimpfstoff ist es ähnlich, er schützt nur
gegen einen kleinen Teil der bei uns vorkommenden Leptospiren und ist -
vor allem für Welpen - sehr schlecht verträglich.
Zudem muss man bedenken, dass es sich sowohl bei Borrelien als auch
Leptospiren um Bakterien handelt, die mit Antibiotika behandelt werden
können.
In
den aktuellen Impfempfehlungen des BPT (Bundesverband praktizierender
Tierärzte e. V.), die die Leptospiroseimpfung als
Core-Komponente (empfohlene Impfung) aufführen, ist folgendes
zu lesen: "Leptospirose:
Järliche Wiederholungsimpfungen (in Endemiegebieten
häufiger) sind zu empfehlen. Heute
werden Erkrankungen vor allem durch die Serovare
L. grippotyphosa, bratislava, pomona, saxkoebing, sejroe und seltener
L. australis ausgelöst,
gegen die der Impfstoff in der Regel nicht schützt,
da diese Serovare nicht
Bestandteile der in Deutschland zugelassenen Vakzinen sind. Bei einigen
zugelassenen Impfstoffen beruht der Impfschutz ausschließlich
auf einer Reduktion klinischer Symptome nach Infektion mit den
Serovaren L. canicola und L. icterohaemorrhagiae, nicht in einem Schutz
vor der Krankheit oder Infektion. Es kann zur Ausscheidung von
Leptospiren-Feldstämmen über den Urin geimpfter Hunde
kommen." So ist der Rat, Hunde von Frühsommer bis
Frühherbst nicht aus stehenden Gewässern trinken bzw.
sie darin baden zu lassen, vermutlich die bessere Prävention,
als eine Impfung!?
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